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Das Ammergebirge wurde bereits 1926 zum ersten Mal als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Am 16. August 1963 war es dann endgültig soweit – ein Naturschutzgebiet „Ammergauer Berge“ in den Landkreisen Füssen und Garmisch-Partenkirchen wurde festgelegt. Mit einer Fläche von 28.850 ha ist es das größte Naturschutzgebiet Bayerns.
Zudem hat es eine herausragende Bedeutung wie:
einen Gebirgsstock der nördlichen Kalkalpen und eine für das bayerische Alpengebiet charakteristische Gebirgslandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften zu sichern,
die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten und insbesondere seltenen, empfindlichen und gefährdeten Arten die notwendigen Lebensbedingungen zu gewährleisten sowie Störungen von ihnen fernzuhalten,
die Entwicklung der naturnahen Vegetation einschließlich der natürlichen Verjüngung naturnaher Waldbestände zu sichern,
die naturbedingten Veränderungen der Oberflächengestalt (Geomorphologie) dieser Gebirgslandschaft unbeeinflusst zu lassen.